Martin Kaul:
Geheimsache Forschung?
Wer die Autonomie der Universitäten stärken will, muss ihre Unabhängigkeit garantieren. Dazu mangelt es an gesetzlichen Regelungen. Nirgendwo wird das so deutlich wie im Bereich der Kooperationen zwischen Hochschulen und Wirtschaft.
Originalbeitrag für "Meinung & Debatte", 5. Juni 2012
Fragwürdige Verträge, intransparente Absprachen, Nebentätigkeiten von Professoren, die niemand kontrollieren kann. Wenn es um unternehmerisches Engagement an Universitäten geht, dann besticht der deutsche Hochschulsektor vor allem dadurch, den Deckmantel der Verschwiegenheit über die Entstehungsbedingungen des akademischen Wissens auszubreiten. Diese Kultur der Intransparenz gefährdet die Autonomie der Hochschulen. Dagegen helfen nur gesetzliche Regelungen.
Immer wieder haben in der jüngeren Vergangenheit fragwürdige Kooperationen zwischen Unternehmen und Hochschulen für Schlagzeilen gesorgt. Ob es sich dabei um Einzelfälle oder strukturelle Probleme handelt, kann niemand seriös beantworten. Denn keine Institution in Deutschland ist derzeit in der Lage, den Einfluss privater Geldgeber auf die akademische Wissensgenese adäquat zu quantifizieren oder zu qualifizieren. Transparenzgebote wie sie für öffentliche Institutionen selbstverständlich sein sollten, werden mit dem trügerischen Verweis auf die vermeintliche Autonomie der Hochschule durch privatrechtliche Verträge umgangen. Diese Autonomie ist eine Scheinautonomie.
Besonders irreleitend ist dabei das folgende Argument: Gegen eine fragwürdige Kooperation spreche allein deshalb schon nichts, weil die Hochschule schließlich selbst zugestimmt habe. Wen wundert das – bei den knappen öffentlichen Mitteln? Wer dieser Position folgt, dem dürften auch gegen Korruption in Ministerien die Argumente ausgehen. Öffentliche Einrichtungen dürfen keinem Selbsterhaltungszweck folgen, sondern müssen der Gesellschaft, die sie trägt, in aller Konsequenz verpflichtet sein. Das heißt: der Öffentlichkeit.
Dreierlei ist nun zu tun.
Erstens: Es ist ein verbindlicher Öffentlichkeitsvorbehalt für Kooperationsverträge einzuführen. Die Tatsache, dass Unternehmen ihre Forschungsabteilungen zunehmend an die Hochschulen verlagern und diese strukturell unterfinanziert sind, darf nicht dazu führen, dass Privatinteressen von Investoren öffentliche Interessen überlagern. Gibt es ein gemeinsames Interesse, dann spricht nichts gegen transparente Vertragsbedingungen – das sollte auch jedem Unternehmer einleuchten. Ganz einfach: Wer Geschäfte mit dem Staat machen will, muss es zu den Bedingungen des Staates tun. Wer geheim forschen will, kann das ja Zuhause gerne machen.
Zweitens: Das lukrative Nebengeschäft von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern – etwa über private Beratungsunternehmen von Professoren – ist inzwischen eine Selbstverständlichkeit. Alle Mitglieder der Akademie wissen, wie es um die Kontrolle dieser Dienstleistungsverhältnisse in der Praxis bestellt ist: Sie existiert nicht. Frei nach Laune können akademische Beamte ihre Nebentätigkeiten den unterbesetzten Personalabteilungen entweder mitteilen oder verschweigen, damit diese dann die Formulare in die Ablage heften. Professoren nennen das gern "eine Kultur des Vertrauens". Übersetzt heißt das: Niemand weiß, was alle treiben. Die Nebentätigkeiten von Professorinnen und Professoren müssen deshalb, endlich, effektiv kontrolliert werden. Nur so kann der Verdacht ausgeräumt werden, dass die Hochschulen sich zunehmend zu Selbstbedienungsläden entwickeln.
Drittens: Wie in manchen Bereichen, etwa in der Biomedizin, bereits üblich, muss es auch bei wissenschaftlichen Publikationen Offenlegungspflichten geben. Unter jedem wissenschaftlichen Text muss stehen, wer die Forschung dazu finanziert hat. Auch müssen Autorinnen und Autoren potenzielle Interessenkonflikte stets offenlegen. Das ist nicht mühsam oder hässlich, sondern erfüllt den Anspruch, der an eine partizipatorische Wissensgesellschaft im dritten Jahrtausend gestellt werden kann.
All dies beugt Missbrauch vor. Die Werkzeuge hierzu halten die Hochschulen selbst in der Hand. Weil sich aber der Hochschulsektor dem berechtigten Transparenzanspruch unserer Zeit noch immer bevorzugt entzieht, müssen diese Regelungsdefizite im Zweifel in Gesetze gegossen werden. Dies bedeutet nicht, Gefängnisparagrafen für Unternehmen zu gestalten. Im Gegenteil: Das strikte Vorrecht der Öffentlichkeit ist eine Befreiung. Erst die Öffentlichkeit garantiert, dass Wissenschaft der Gesellschaft verpflichtet bleibt. Erst sie garantiert eine Autonomie, die diesen Namen verdient.
Der Autor
Martin Kaul (30) ist Redakteur der Berliner Tageszeitung taz und beschäftigt sich unter anderem mit der Kooperation von Hochschulen und Wirtschaft.
Zuletzt veröffentlichte er den Fall eines Professors der Berliner Humboldt-Universität, der im Rahmen einer Öffentlichkeitskampagne des Deutschen Atomforums eine "Studie zum volkswirtschaftlichen, sozialen, gesellschaftlichen und ökologischen Nutzen der Kernenergie" in Auftrag nahm. Geld dafür floss an das Konto der Ehefrau des Professors.
Foto: Gianmarco Bresadola
