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Professorenbesoldung nach dem Karlsruher Urteil
Das Bundesverfassungsgericht hat die Besoldung von Professoren in Deutschland in Teilen für grundgesetzwidrig erklärt.
Die vor sieben Jahren eingeführte sogenannte W-Besoldung verstoße gegen das Prinzip der angemessenen Bezahlung von Beamten, haben die Richter am 14. Februar 2012 entschieden. Hochschullehrer besitzen demzufolge Anspruch auf ein höheres Grundgehalt.
Medienberichte, Meinungsbeiträge und Presseerklärungen zum Thema:
- Professorengehälter: Mehr als Standespolitik (Kommentar im Tagesspiegel)
- Deutschlands Professoren müssen mehr verdienen (Artikel im Spiegel mit Gehaltstabelle)
- Professoren verdienen nicht genug (Artikel in der Deutschen Universitätszeitung duz)
- W 2-Besoldung der Professoren in Hessen verfassungswidrig (Pressemitteilung des Bundesverfassungsgerichtes)
- Professorenbesoldung bietet keine Anreize für die "klügsten Köpfe" (Pressemitteilung der Universität Marburg)
- Professoren an deutschen Unis verdienen zu wenig (Artikel in der Frankfurter Rundschau)
- Professorengehälter spiegeln den Stellenwert von Bildung (Meinung & Debatte)
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