Ehrenamtliche Stiftungsvorstände aus der Haftung

Gesetzesänderung verlangt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit


Essen, 10.07.2009 – Ehrenamtliche Stiftungsvorstände müssen in Zukunft nur noch bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit mit ihrem Privatvermögen haften. Das hat der Deutsche Bundestag in einem neuen Gesetz zur Verbesserung des Vereinsrechts beschlossen. „Das zu Gunsten von Vereins- und Stiftungsvorständen geänderte Gesetz stärkt dem gemeinnützigen Engagement in Stiftungen erheblich den Rücken und ermutigt Menschen Verantwortung für das Gemeinwohl zu übernehmen“, sagt Ambros Schindler, Leiter des DSZ – Deutsches Stiftungszentrum im Stifterverband für die Deutsche Wissenschaft.

Am 2. Juli hat der Deutsche Bundestag zwei Gesetze zur Änderung des Vereinsrechtes beschlossen. Eines davon betrifft die Haftungsfrage von ehrenamtlich tätigen Vereins- und Stiftungsvorständen. War es bisher so, dass Vorstände, die keine oder lediglich eine Vergütung von höchstens 500 Euro im Jahr erhalten, in Stiftungen und Vereinen mit ihrem gesamten Privatvermögen im Schadensfall haftbar gemacht werden konnten, haften sie jetzt nur noch bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz. Somit wird die Haftungsfrage erstmals bundesweit einheitlich geregelt.

Die Neuregelung der Haftungsfrage trägt dem Umstand Rechnung, dass im so genannten „Dritten Sektor“ auch die Leitungsfunktionen von Stiftungen und Vereinen oft von Ehrenamtlichen übernommen werden, die für ihre Arbeit nicht oder nur in geringem Umfang bezahlt werden. Dennoch werden sie in rechtlicher Hinsicht oft nicht anders behandelt als hauptberufliche Geschäftsführer und Vorstände von Wirtschaftsunternehmen. Auch abseits der nun neu geregelten Haftungsfrage müssen sich ehrenamtliche Vorstände daher neben ihrer wirtschaftlichen und sozialen Verantwortung auch ihrer steuerlichen und rechtlichen Pflichten bewusst sein. Zu den Pflichten eines Stiftungsvorstandes gehört unter anderem die Erhaltung des Stiftungsvermögens, die gewissenhafte und risikooptimierte Vermögensverwaltung, die satzungsgemäße Verwendung der Fördermittel sowie die Buchführung und der Rechnungsabschluss.

In den vom DSZ – Deutsches Stiftungszentrum verwalteten 431 Stiftungen tragen mehr als 1.000 Personen ehrenamtlich dazu bei, die gemeinnützigen Zwecke in optimaler Weise zu erfüllen. Die Stiftungen im DSZ gaben im Jahr 2008 121 Millionen Euro an Fördergeldern aus und verfügen über ein Gesamtkapital in Höhe von über 2 Milliarden Euro.

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