Rahmenbedingungen

Entwurf für das Kapitel 9 der Charta guter Lehre (Auszug)



Unsere Grundüberzeugungen


Studium und Lehre als Kernaufgaben der Hochschulen müssen auskömmlich und verlässlich finanziert sein. Dieses Maß an Verlässlichkeit sowie die Freiheit inhaltlicher und organisatorischer Gestaltungsmöglichkeiten sind Grundvoraussetzung für die dauerhaft qualitativ hochwertige Gestaltung der Lehre. Im Gegenzug sollten die für die Hochschulsteuerung verantwortlichen Stellen sicherstellen können, dass die Mittel verantwortungsvoll und effizient eingesetzt werden sowie die demokratisch definierten Ziele und Ansprüche an das Hochschulwesen verwirklicht werden.

Eine nachhaltige Qualitätsentwicklung in der Lehre und die konkrete Ausgestaltung der Freiräume bedürfen eines von gegenseitigem Vertrauen, Transparenz, Verlässlichkeit und Verbindlichkeit geprägten, kontinuierlichen Aushandlungsprozesses zwischen Hochschulen und verantwortlichen staatlichen Stellen.

Hochschulintern unterstützen der Abbau des Verwaltungsaufwands für Lehrende und die Verlagerung und Professionalisierung der Abläufe die Qualitätsentwicklung von Studium und Lehre, indem den einzelnen Lehrenden mehr Zeit für ihre akademischen Aufgaben bleibt. Hierzu können Staat und Hochschulen gleichermaßen beitragen, beispielsweise durch Reformen im Bereich der Akkreditierung bzw. der Optimierung interner Verwaltungsabläufe.


Grundsätze und Leitlinien


Entlang ausgewählter zentraler Handlungsfelder werden im Folgenden Grundsätze/Leitlinien für den Bereich Rahmenbedingungen zur Verbesserung von Studium und Lehre formuliert, die sich, – soweit dem Handlungsfeld angemessen – jeweils an Hochschulen oder staatliche Stellen richten bzw. für gemeinsame Anstrengungen gelten sollen. Die Liste versteht sich dabei keineswegs als abschließend.


Die Autonomie der Hochschulen stärken

Grundsätze für Hochschulen:
  • die Basis für eine interne wie externe Leistungstransparenz sowie Rechenschaftslegung im Bereich Studium und Lehre herstellen und damit Grundlagen für die Weiterentwicklung von Strukturen zur autonomen Überwachung der Lehrqualität schaffen
  • Organisations- und Steuerungsmodelle entwickeln, mit der die Akteure an den Hochschulen die Handlungsfreiheit der Hochschule aktiv gestalten und nutzen können

Grundsätze für staatliche Stellen:
  • die Selbststeuerungsfähigkeit der Hochschulen unterstützen und versteckte Detailsteuerung durch zu enge Vorgaben (bei zum Beispiel Akkreditierung und Studierendenauswahl) abbauen

Grundsätze für das Zusammenwirken:
  • Stärkung der Kooperationsbereitschaft – auch der Hochschulen untereinander – im Bereich hochschulübergreifender Strukturen und Prozesse (zum Beispiel Koordination in Zulassungsfragen)


Einen verlässlichen finanziellen Rahmen schaffen

Grundsätze für Hochschulen:
  • Erarbeitung von internen Mittelverteilungsmodellen, die qualitativ hochwertiger Lehre eine ihrer Bedeutung für die Hochschule entsprechendes Ressourceallokation sicherstellt

Grundsätze für staatliche Stellen:
  • verlässliche und auskömmliche  Finanzierung der Hochschulen gemäß ihrer gesellschaftlichen Bedeutung und damit Sicherstellung der Möglichkeit für Hochschulen, Studium und Lehre weniger über Projekt- und Sondermittel, sondern strukturell nachhaltig sicher zu stellen

Grundsätze für das Zusammenwirken:
  • gemeinsam Modelle für die langfristige finanzielle Planungssicherheit entwickeln (zum Beispiel Zukunftsvertrag) und bestehende Mittelverteilungsmodelle regelmäßig auf unerwünschte und für gute Lehre negative Nebeneffekte überprüfen


Freiräume der gesetzlichen Vorgaben nutzen

Grundsätze für Hochschulen:
  • aktive Gestaltung und Nutzung bestehender Freiräume beim Aufbau innovativer Studienangebote und Entwicklung exzellenter Lehre

Grundsätze für staatliche Stellen:
  • bestehendes Kapazitätsausschöpfungsgebot überdenken

Grundsätze für das Zusammenwirken:
  • Stärkung der Ansätze gemeinsamer Entwicklungen (zum Beispiel Experimentierklauseln, etwa für neue Studienmodelle und die Studierendenauswahl)


Die Rolle in der Gesellschaft aktiv wahrnehmen

Grundsätze für Hochschulen:
  • Anbindung bei der Gestaltung der Curricula an die Anforderungen von Wirtschaft und Gesellschaft sowie aktive Einbeziehung gesellschaftlich relevanter Themen in die Lehre zur Förderung der Persönlichkeitsentwicklung der Studierenden (citizenship)

Grundsätze für das Zusammenwirken:
  • Stärkung der Kommunikationsprozesse zwischen Schulen, Hochschulen und beteiligten Ministerien und Ausbau der Kooperation verschiedener Akteursebenen (Tage der offenen Tür, Studienbotschafter/innen)
  • gemeinsame Anstrengungen zur Weiterentwicklung der Strukturen und Studienmodelle vor dem Hintergrund des demographischen Wandels


Die internen Rahmenbedingungen weiter entwickeln

Grundsätze für Hochschulen:
  • Stärkung der strategischen und konzeptionellen Ausrichtung aller Bereiche von Studium und Lehre, denen auf Grund der verstärkten Autonomie eine wachsende Bedeutung zukommt
  • Aufbau einer funktionierenden Qualitätskultur im Bereich Studium und Lehre 
  • Analyse und ggf. Anpassung der räumlichen Ressourcen und technischen Infrastruktur an die Anforderungen aktueller didaktischer Konzepte
  • Schaffung von zeitlichen Freiräumen für Lehrende, damit sie sich aktiv in die (Weiter-)Entwicklung von Studium und Lehre einbringen können

Interdisziplinäres Kolleg Hochschuldidaktik, Uni Frankfurt schrieb am 2013-01-12 12:39:36

Unter "Die Rolle in der Gesellschaft aktiv wahrnehmen" Im Abschnitt "Grundsätze für das Zusammenwirken" sollte folgendes ergänzt werden: "Die Universitäten passen ihre Lehre an die veränderten Lehrpläne der Schulen an. So können Lehrende beispielsweise heute eine höhere Medienkompetenz ihrer Erstsemesterstudierenden erwarten, zugleich ist etwa der Anteil der Lateinkenntnisse geringer."

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