InnoLecture – Gastdozenturen
zur Innovation in der Lehre

Hoch qualifizierte, in der Hochschullehre besonders ausgewiesene

ausländische Wissenschaftler erhalten im Rahmen des Programms

"InnoLecture" die Möglichkeit, für ein oder mehrere Semester an

einer deutschen Hochschule zu lehren.


Im Unterschied zu bestehenden - primär fachlich orientierten - Gastdozentenprogrammen sollen mit den Dozenturen des Stifterverbandes vor allem neue Lehrmethoden und Prüfungsformate erprobt und eingeführt werden. Zum Beispiel: Planspiele, Projektstudium, problemorientiertes Lernen.

Die Ziele des InnoLecture-Programms:
  • mehr Internationalisierung an den deutschen Hochschulen
  • mehr wissenschaftlicher Austausch zu Methoden und Didaktik
  • mehr Vernetzung engagierter Hochschullehrer


Die Gastdozenturen werden ausschließlich privat finanziert. Sie bieten Mitgliedsunternehmen des Stifterverbandes eine gute Möglichkeit, ihr Engagement für Wissenschaft und Bildung zu demonstrieren sowie Impulse an den Hochschulen und in einzelnen Disziplinen zu setzen. Das fördernde Unternehmen kann eine Gastdozentur in einer von ihm frei wählbaren Fachrichtung einrichten. Alle akademischen Disziplinen kommen dazu in Betracht, insbesondere

  • die technischen Disziplinen
    (Maschinenbau, Elektrotechnik, Bauingenieurwesen),
  • die mathematisch-naturwissenschaftlichen Disziplinen
    (Mathematik, Informatik, Biologie, Chemie, Physik),
  • die sozialwissenschaftlichen Disziplinen
    (Betriebs- und Volkswirtschaftslehre, Rechtswissenschaft),
  • Medizin und Pharmazie.


Finanzierung
Für die Finanzierung einer Gastdozentur für ein Semester sind Kosten in Höhe von 40.000 Euro veranschlagt. Darin enthalten sind die folgenden Förderleistungen:
  • die Vergütung des Gastdozenten (monatliche Bruttobezüge, angelehnt an W2, zurzeit 3.900 Euro pro Monat) für einen Zeitraum von sechs Monaten (einschließlich des Arbeitgeberanteils an den Sozialversicherungsbeiträgen);
  • Reisekosten für die Ein- und Ausreise, plus Gepäckkostenpauschale (bis zu 300 Euro);
  • Mobilitäts- und Reisekosten in Höhe von 500 Eure (sofern der Gastdozent nachweist, dass er an Kongressen teilnehmen bzw. Fachkollgen besuchen wird)
  • eine studentische Hilfskraft à 10 Stunden pro Woche zur Unterstützung des Gastdozenten und seines Gastgebers


Die Summe wird der Hochschule pauschal auf der Grundlage einer Vereinbarung über die Einrichtung der Gastdozentur zur Verfügung gestellt; die Abwicklung im Einzelnen erfolgt durch die Hochschule.

Das Verfahren rund um die Einrichtung der Dozentur wird vom Stifterverband gesteuert und auch finanziell unterstützt. Der finanzielle Zuschuss des Stifterverbandes ist auf die Höhe des Mitgliedsbeitrages des Förderers begrenzt; er umfasst maximal 10.000 Euro je Dozentur.


Lehrverpflichtung des Gastdozenten
Die Lehrverpflichtung muss nicht in vollem Umfang dem regulären Lehrdeputat
eines deutschen Hochschullehrers entsprechen, sollte dem aber nahekommen.
An Universitäten sollten mindestens sechs Semesterwochenstunden (6 SWS),
an Fachhochschulen mindestens zehn Semesterwochenstunden (10 SWS) an
selbständiger Lehre angeboten werden.


Ausschreibung
Voraussetzung für die bundesweite Ausschreibung der Dozentur ist die vorliegende Förderzusage eines oder mehrerer Unternehmen. Der Stifterverband schreibt daraufhin die themenspezifischen Gastdozenturen unter allen Hochschulen (Universitäten bzw. Fachhochschulen) aus. Interessierte Hochschulen müssen sich um die Gastdozentur bewerben.

Auf Grundlage eines konkreten Besetzungsvorschlags der Hochschule/des Instituts entscheidet dann eine Jury, an der auch das fördernde Unternehmen beteiligt ist, über die Vergabe der Dozentur. Auswahlkriterien sind insbesondere

  • der Beitrag des Gastdozenten zur Innovation in der Lehre,
  • seine Lehrexpertise,
  • der zu erwartende Multiplikatoreffekt innerhalb des jeweiligen Fachbereichs bzw. der jeweiligen Hochschule.

In begründeten Ausnahmefällen kann eine Gastdozentur auch an einer bestimmten, vorab benannten Hochschule eingerichtet werden.

Ansprechpartnerin

Bettina Jorzik

Bettina Jorzik

Programmleiterin
T: (0201) 8401-103
F: (0201) 8401-215

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