Code of Conduct für Stiftungsprofessuren

Empfehlungen für die Einrichtung von Stiftungsprofessuren

durch private Förderer


Hochschulen arbeiten seit etlichen Jahren verstärkt mit Wirtschaftsunterneh-
men zusammen. Mehr Nähe zwischen Wirtschaft und Wissenschaft erfordert
jedoch einen einvernehmlichen Handlungsrahmen, der die Zusammenarbeit
zum Nutzen aller Beteiligten regelt. Dies gilt insbesondere bei der Förderung
von Stiftungsprofessuren.

Der Stifterverband für die Deutsche Wissenschaft betreut Stiftungsprofessuren
seit Mitte der Achtziger Jahre und verfügt über Erfahrungen aus der Errichtung
von mehreren Hundert privat finanzierten Professuren. Daraus sind einige
Empfehlungen abgeleitet, die den Partnern den optimalen Gebrauch des För-
derinstruments Stiftungsprofessur zum beiderseitigen Vorteil erleichtern.


Unabhängigkeit
Die Hochschulen entscheiden frei über die Annahme von Stiftungsprofessuren.
Hochschule und Förderer verständigen sich einvernehmlich über das zu bear-
beitende Forschungsfeld. Der Geldgeber nimmt später keinen Einfluss auf
Forschung und Lehre und die Veröffentlichung von Forschungsergebnissen.
Die Besetzung der Stiftungsprofessur findet in Übereinstimmung mit den
Hochschulgesetzen der Länder statt.


Freiheit von Forschung und Lehre
Die Freiheit von Forschung und Lehre und die Unabhängigkeit der jeweils
geförderten Hochschule von wirtschaftlichen und sonstigen Interessen wird
gewährleistet. Es besteht kein Anspruch des Förderers auf die Verwertung
von Forschungsergebnissen.


Transparenz
Zweck und Inhalt der Förderung muss für die Öffentlichkeit erkennbar und
nachvollziehbar sein. Alle Beteiligten verpflichten sich, jederzeit Rechenschaft
über ihr Tun abzulegen und umfassend und vollständig über den Verlauf der
Förderung zu berichten. Die Hochschule garantiert die zweckentsprechende
Verwendung der Mittel und legt regelmäßig schriftlich Rechenschaft darüber
ab. Ein standardisiertes Berichtswesen ermöglicht die inhaltliche Überprüfung.
In Zweifelsfällen werden unabhängige Experten hinzugezogen.


Schriftform
Zuwendungsvereinbarungen oder Zuwendungszusagen bedürfen grundsätzlich
der Schriftform. Alle die Förderung betreffenden Vereinbarungen werden
schriftlich festgehalten.


Verzicht auf Beeinflussung
Mit der Förderung wird weder Einfluss auf Umsatzgeschäfte, Beschaffungs-
vorgänge etc. der geförderten Hochschule ausgeübt noch erwartet.


Stand: 11. August 2011